EU-Farm-to-Fork: Menschen sollen Insekten essen
Die EU hat zum neuen Jahr 2023 erneut die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) und Algenextrakte in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte „für die allgemeine Bevölkerung“ mit beizumischen. Das ist inzwischen die dritte Insektenart, die in der EU als „Lebensmittel“ zugelassen wurde.
Das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd hatte einen entsprechenden Antrag an die EU gestellt, der genehmigt wurde. Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse und Studien vorliegen bezüglich möglicher allergischer Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften über mögliche allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen. Lediglich bei der Aufzählung der Inhaltsstoffe wird zukünftig der lateinische Name der Hausgrille „Acheta domesticus“ angegeben. Die Zulassung beginnt bereits am 24. Jänner 2023.
„Die Politik der EU wird immer unverständlicher für die Menschen. Pläne wie dieser sorgen dafür, dass die Menschen sich geistig immer weiter von der EU entfernen“, kritisiert der FPÖ-Agrarsprecher LAbg. Franz Graf.
In folgenden Produkten könnte demnächst Hausgrillen-Pulver beigemischt werden:
– Mehrkornbrot,
– Mehrkornbrötchen,
– Crackern und Brotstangen,
– Getreideriegeln,
– Trockene Vormischungen für Backwaren,
– Kekse,
– trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse,
– Soßen,
– verarbeitete Kartoffelerzeugnisse,
– Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse,
– Pizza,
– Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver,
– Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen),
– Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver,
– Snacks auf Maismehlbasis,
– Bierähnliche Getränke,
– Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten,
– Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen.
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