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Klimakleber-Entscheidung des Landesverwaltungsgericht: Störaktionen sind unangemeldete Demonstrationen

Immer wieder kam es in den letzten Monaten auch auf Linzer Straßen zu Störaktionen von Klimaklebern, die ihre Handflächen mit Sekundenkleber auf der Straße festgeklebt hatten. Die Landespolizeidirektion OÖ verhängte in Folge mittels Strafverfügungen jeweils Geldvorstrafen. Die konkreten Tatvorwürfe betreffen hierbei das Versammlungs- und das Sicherheitspolizeigesetz. Dabei geht es um das nicht sofortige Verlassen des Versammlungsortes nach Auflösung einer Versammlung ebenso wie um die Störung der öffentlichen Ordnung.

Die in Folge ausgesprochene Höhe der Geldstrafen war einigen Aktivisten jedoch zu hoch und sie wollten daher eine erhebliche Reduzierung der Strafen erwirken. Argumentiert wurde dies damit, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Bezahlung einer höheren Strafe ohnehin nicht zulassen würden. In Folge gab es seitens der Landespolizeidirektion jeweils Straferkenntnisse hinsichtlich der Strafhöhe und die verhängten Geldstrafen wurden reduziert. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Aktivisten Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, die nunmehr abgewiesen wurde.

Für FPÖ-Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber ist die Abweisung eine Bestätigung dafür, „dass es sich bei diesen Störaktionen um unangemeldete Demonstrationen handelt. Wer somit sich nicht an geltende Gesetze hinsichtlich des Versammlungsgesetzes sowie des Sicherheitspolizeigesetzes hält, muss damit rechnen, dass dieses Fehlverhalten zu entsprechenden Strafen führt.“ Gruber erneuerte seine Forderung, nach der Einrichtung von Schutzzonen bzw. die strafrechtliche Verschärfung bei Eingriffen in den Straßenverkehr. Wer die arbeitende Bevölkerung mit mutwillig provozierten und illegalen Staus provoziert, muss zur Verantwortung gezogen werden“

„Die Bevölkerung lehnt diese Art von Aktionen zu Recht mehrheitlich ab. Mit ihren Störaktionen drangsalieren sie die arbeitende Bevölkerung. Vor allem die zahlreichen Berufspendler werden nur wenig Verständnis für diese Art des ‚Klimaschutzes‘ aufbringen. Auf der einen Seite fordert diese Gruppierung ein Tempo-Limit auf Autobahnen, um den Spritverbrauch und somit den CO2-Ausstoß zu verringern, auf der anderen Seite provozieren sie bewusst Staus. Das ist für jeden Normaldenkenden schon ein Widerspruch in sich und fördert mit Sicherheit nicht die Sympathien für das Anliegen des Klimaschutzes“, sollen aus freiheitlicher Sicht, so der FP-Landesparteisekretär,  „die Kosten für nicht angemeldete Demonstrationen, Straßenblockaden und andere illegale Aktionen im öffentlichen Raum künftig von den Teilnehmer bezahlt werden müssen. Wir müssen davon weg, dass die Steuerzahler dafür aufkommen müssen hin zum Verursacherprinzip.“

Foto: flickr.co.my/Stefan Müller (cc.by 2.0)