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Mit Abschaffung der „kalten Progression“ wird langjährige FPÖ-Forderung endlich umgesetzt!

FPÖ-Budgetsprecher Fuchs: „Gesetzesentwurf hat aber noch viele Schwächen – Inflationsrate muss voll abgegolten werden.“

„Mit dem heute im Parlament zu beschließenden Ende der ‚kalten Progression‘ wird eine freiheitliche Forderung umgesetzt, die bereits seit mehr als 26 Jahren besteht und auch bereits im Regierungsprogramm von Türkis-Blau enthalten war. Aber es wäre nicht diese schwarz-grüne Bundesregierung, wenn es nicht noch einige Punkte gäbe, die noch dringend optimiert werden müssen“, fasste FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs die heute, Mittwoch, abgehaltene Debatte über das Aus für die „kalte Progression“ zusammen. Die FPÖ werde dem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung geben, forderte dabei aber noch konkrete Nachbesserungen in Form eines Entschließungsantrages.

Sofortige und inflationsgerechte Entlastung fehlt

Der größte Kritikpunkt betrifft den Ausgleich der Teuerung. „Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate angepasst werden – aber das ist leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 Prozent die höchste Inflationsrate seit siebzig Jahren. Die Pläne der Regierung sehen die Anpassung des Einkommensteuertarifs um lediglich 3,46 Prozent bzw. um 6,3 Prozent für die untersten beiden Tarifstufen vor. Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert in Krisenzeiten nicht. Richtig wäre daher bereits jetzt eine zehnprozentige Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 gewesen. In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung, und nicht eine zeitversetzte Entlastung!“, erklärte der freiheitliche Finanzsprecher.

Was geschieht mit dem verbleibenden Drittel?

Problematisch sieht Fuchs auch das gewählte Modell, wonach die ‚kalte Progression‘ lediglich zu zwei Dritteln automatisch abgegolten wird: „Beim verbleibenden Drittel gibt es keinen automatischen Ausgleich, sondern vielmehr ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch hier direkt auf die veröffentlichen Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Im Übrigen besteht bei der Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024 das große Risiko, dass dieses verbleibende Drittel zweckentfremdet verwendet wird. Die FPÖ wird ein wachsames Auge darauf richten.“

Handlungsbedarf auch in anderen Bereichen

Weiteren dringenden Handlungsbedarf sieht der FPÖ-Finanzsprecher im Bereich des Einkommensteuergesetzes. So seien Umsatzgrenzen bei der Betriebsausgabenpauschalierung seit fast dreißig Jahren nicht erhöht worden. Eine Anhebung wäre ein wichtiger Schritt für Klein- und Kleinstunternehmer. Gleiches gelte für das Werbungskostenpauschale, die seit 1988 bei 132 Euro eingefroren ist. Fuchs: „Eine Anhebung auf 300 Euro würde 60.000 Arbeitnehmern die Arbeitnehmerveranlagung ersparen.“ Abschließend verwies der freiheitliche Finanzsprecher noch auf das amtliche Kilometergeld, das seit mittlerweile 14 Jahren nicht adaptiert wurde. „Gerade vor der seit Oktober eingeführten CO2-Strafsteuer ist dieser Umstand geradezu skandalös!“, hielt Fuchs abschließend fest.