„Lockdown“-Entscheidung: VfGH erteilt Corona-Zwangsregime die Absolution
FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl: „Vertrauen vieler Bürger in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte wurde leider neuerlich erschüttert.“
„Der Verfassungsgerichtshof erteilt mit diesem Erkenntnis dem Regierungs-Unrecht durch das Corona-Zwangsregime wieder die Absolution“, sagte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl zum heute, Freitag, bekanntgewordenen Urteil des Höchstgerichts, wonach auch der zweite „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtmäßig gewesen sei. Dies komme angesichts der VfGH-Entscheidung von Ende März wenig überraschend, sei aber dennoch enttäuschend.
Bärendienst für demokratischen Rechtsstaat
„Millionen Menschen haben seit jeher großes Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte gesetzt. Dieses wurde jetzt tief erschüttert, übrig bleiben Enttäuschung und Unverständnis. Gerade dieses Vertrauen ist aber die Währung eines demokratischen Rechtsstaats, das genau durch solche Erkenntnisse leider weiter gesenkt wird“, so Kickl weiter.
Abweichende Meinungen von Richtern transparent machen
Angesichts der Tragweite derartiger Entscheidungen erneuerte der FPÖ-Bundesparteiobmann die freiheitliche Forderung nach Möglichkeiten zur Veröffentlichung abweichender Meinungen von Verfassungsrichtern: „Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Sie müssen erfahren können, ob und welche abweichende Meinungen Höchstrichter gerade bei derartig sensiblen Entscheidungen vertreten!“