Ausländische Raser endlich bestrafen
Jährlich werden mehr als eine Millionen Fahrer vom Radar auf Oberösterreichs Straßen geblitzt, davon beinahe 307.000 aus dem Ausland. Aus den Vorjahren gab es besonders bei den Ländern Deutschland, Rumänien und Ungarn die meisten Delikte im Bereich der Schnellfahrten. Fast ein Viertel dieser Verkehrssünder kann nach wie vor nicht belangt werden. Grund dafür ist, dass nicht alle Länder in einem internationalen Datenaustauschprogramm Mitglied sind. Somit können etwa von Lenkern aus Bosnien-Herzegowina die Zulassungsdaten nicht erfragt und keine Anonymverfügung übermittelt werden.
In Oberösterreich ist für die Verwaltung dieser CBE (Cross Border Enforcement)-Daten die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zuständig. Ohne Haltererhebung gehen somit viele Lenker straffrei, weil keine weitere Verfolgung möglich ist. Der für Verkehr in OÖ zuständige freiheitliche Landesrat Mag. Günther Steinkellner fordert daher: „Ausländische Raser sollen mit der selben Konsequenz wie Österreicher zur Kasse gebeten werden. Wir brauchen dazu endlich die nötigen Nachschärfungen im Gesetz und strukturelle Verbesserung. Vor dem Radar sind alle gleich. Wer zu schnell unterwegs ist, der wird geblitzt. Während bei der einheimischen Bevölkerung das Eintreiben der Strafen einem strengen Kodex unterliegt, ist der Handlungsspielraum für ausländische Raser bei weitem größer. Das empfinde ich als ungerecht“, so Steinkellner, der seine langjährigen Forderungen erneuert.
- Schaffung eines zentralen, bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafregisters
Nach wie vor ist den Behörden nicht ersichtlich, welche bereits rechtskräftigen Bestrafungen in Österreich erfolgten. So können zum Beispiel die oberösterreichischen Behörden einen Verkehrs-Rowdy aus Salzburg, der dort bereits wegen Raser-Delikten vorbestraft ist, mangels Kenntnis nur als Ersttäter identifizieren. In solchen Fällen würde der Tatbestands- bzw. Strafkatalog einen höheren Strafrahmen vorsehen. Da es aber kein zentrales Register gibt, kann aus Informationsmangel ein höheres Strafausmaß nicht festgesetzt werden. Ein zentrales, bundesweit vernetztes Verwaltungsregister ist laut Steinkellner ein wichtiger Baustein für eine effizientere Strafverfolgung. Besonders auch in Bezug auf ausländische Raser wäre ein solches zentrales Register von Vorteil. Denn egal ob ein notorischer, Schnellfahrer aus dem Ausland in Vorarlberg, Tirol oder Oberösterreich zu schnell unterwegs ist, wären die Vergehen übersichtlich und gebündelt ersichtlich.
- Effiziente Verwaltungsstrafverfahren
Im gesamten europäischen Raum gibt es in Bezug auf die Verfolgung von zu schnellem Fahren einige Unterschiede. Während in Österreich das Nummernschild für die Verwaltungsstrafe ausreicht, wird in Deutschland eine Fahrererkennung gefordert. Zumeist werden in Österreich und damit auch im Land Oberösterreich die Kennzeichen geblitzt. Landesrat Günther Steinkellner fordert daher klare und effiziente Regeln für derartige Fälle, die den Fahrzeughalter in die Pflicht nehmen. „Durch ein Anonymverfahren wäre eine schnelle und effiziente Abwicklung von Verwaltungsstrafen bei ausländischen Temposündern möglich, ohne dabei die Rechte der Betroffenen zu beeinträchtigen. Der Halter ist als Eigentümer des Fahrzeugs in der Verantwortung für etwaige Schnellfahrdelikte“, unterstreicht Steinkellner klar. Bereits im Jahr 2017 wurde aus Oberösterreich ein abgekürztes Verwaltungsverfahren thematisiert. Erforderlich wäre dafür eine entsprechende Anpassung im Verwaltungsstrafgesetz (VStG). Hier ist der Bundesgesetzgeber zu einer raschen Umsetzung aufgefordert. Gerade bei ausländischen Rasern sollten Anonymverfügungen in Rechtskraft erwachsen und damit im Sinne einer Halterhaftung vollstreckbar sein.
- Eintreibung der Strafen
Die Bausteine eines zentralen Verwaltungsstrafregisters und effizienterer Verwaltungsstrafverfahren gilt es in weiterer Folge zu kombinieren. Wenn ein Lenker mit zahlreichen Vergehen die darüber hinaus nicht bezahlt wurden, auf heimischem Verkehrswegen erwischt wird, kann sich Steinkellner harte Maßnahmen vorstellen: „Wenn ein ausländischer Lenker auf österreichischem Boden erwischt wird und zahlreiche, unbezahlte Strafen vorliegen, wäre die Einbehaltung des Fahrzeugs als Pfand ein wirksames und vorstellbares Mittel. So würde man mit derselben Konsequenz auch ausländische Raser zur Kasse bitten“, so Steinkellner.
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