IS-Kindergartenhelferin wurde doch gekündigt
Radikaler Islam und deren Anhänger haben bei uns nichts verloren
Anfang März berichteten Medien über eine rechtskräftig verurteilte Anhängerin der islamistischen Terrorgruppe Islamischer Staat (IS). Die Kindergartenhelferin hatte im Frühjahr 2022 in den sozialen Medien IS-Propaganda geteilt. Dabei zeigte sie Videos von verschleierten kleinen Mädchen, die Puppen enthaupten und dabei „Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert“ rufen. Die nunmehr 19-jährige Türkin kommentierte dies mit den Worten: „Mein Kind, eines Tages, inşallah (so Gott will)“. Dafür und weitere Propaganda der IS stand sie am 2. März vor Gericht und wurde wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung bedingt zu fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Aufschrei war entsprechend, als dieser Fall publik wurde. Auf der einen Seite verbreitete sie Inhalte, wonach Kleinkinder als Nachwuchsterroristen wünschenswert wären, andererseits jobte die Türkin als Kindergartenhelferin in einem städtischen Kindergarten in Linz. Trotz rechtskräftiger Verurteilung kam es nicht gleich zur Auflösung des Dienstverhältnisses, weil sie zum Tatzeitpunkt Jugendliche war und es daher nur eine beschränkte Auskunftspflicht nach dem Tilgungsgesetz gibt. Das bedeutet konkret, dass Strafen unter sechs Monaten nicht außerhalb der Strafverfolgungsbehörden aufscheinen. Daher war Anfangs noch die Ansicht vorhanden, dass man ein Berufsverbot nicht verhängen könne, da es sich weder um eine Tat gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Minderjähriger gehandelt habe.
Kurz nach dem Bekanntwerden kam es dann aber doch noch zur Auflösung des Dienstvertrages. Für den Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber „der richtige Schritt. Jemand, der radikalislamische Terrororganisationen wie den IS unterstützt, auch rechtskräftig verurteilt wurde, darf nicht länger auf unsere Kinder losgelassen werden.“ Es sei jetzt nötig, die Gesetzeslücken zu schließen.Der radikale Islam und deren Anhänger haben bei uns nichts verloren. Wer radikalislamische Terrororganisationen wie den IS unterstützt, rechtskräftig verurteilt wird, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen, egal ob strafmündig oder nicht. Hier geht es noch dazu um einen Kindergarten. Wir müssen ganz klar dafür sorgen, dass unsere Kinder vor derartigen gefährlichen Strömungen geschützt werden und die Eltern ihre Kinder in pädagogischer Sicherheit wissen. “
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