Lösung für die 24-Stunden-Pflege ist der Pflegescheck!
Ein monatlicher Betrag für Pflegeleistungen in Höhe von 1.100 Euro soll die professionelle und leistbare Versorgung daheim sicherstellen.
Seit 2007 ist die 24-Stunden-Pflege nun legal und erfüllt den Wunsch vieler Pflegebedürftiger nach einer Versorgung in den eigenen vier Wänden. Für die Angehörigen ist das aber eine gewaltige finanzielle Belastung, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger: „Knapp 950.000 Menschen werden in Österreich zu Hause gepflegt, was 80 Prozent der insgesamt zu Pflegenden ausmacht. Wer Angehörigenpflege übernimmt, wird aber finanziell in Stich gelassen und mit einem Bettel abgefunden.“
Mangelnde Förderung treibt viele zu Schwarzarbeit
Dass nun die Pflegeförderung auf nur 640 Euro erhöht werden soll, findet Ragger unverantwortlich. „Auch ohne Teuerung und finanziellen Schwierigkeiten, die jetzt jede Familie stemmen muss, ist dieses Geld einfach zu wenig, um sich davon sichere Pflegearbeit zur Unterstützung kaufen zu können, geschweige denn eine gesamtheitliche Pflegeleistung in Anspruch zu nehmen. Professionelle Dienste sind damit schlicht unbezahlbar, weshalb viele sich gezwungen sehen, Schwarzarbeit in Anspruch zu nehmen. Da das weder qualitätsvoll ist, noch von Land und Bund gewünscht sein kann, muss endlich entschieden eingelenkt werden“, verlangte Ragger.
Angehörige müssen spürbar entlastet werden
„Wir müssen schließlich zu einer vernünftigen Denkweise übergehen, wonach wir den Menschen die Pflege zu Hause garantieren, ohne dass dies eine zu große Belastung für die Angehörigen darstellt. Gleichsam muss qualitätsvolle Pflegeversorgung durch diplomierte Kräfte erfolgen. Das heißt, dass man Geld in die Hand nehmen muss. Seit Jahr und Tag fordere ich die schwarz-grüne Bundesregierung auf, in ihre bis dato nicht umgesetzte Pflegereform den Pflegescheck in Höhe von 1.100 Euro monatlich aufzunehmen. Früher oder später sind wir alle betroffen, daher muss es uns wert sein, dieses Geld jetzt in die Hand zu nehmen“, erklärte Ragger.